Auch auf dem Fachgebiet des Strafrechts und der Strafverteidigung wurde über 25 Jahre Erfahrung und fachlich ausgeprägte Kompetenz durch
Rechtsanwalt Dr. Peer erworben. Er ist seit dem Jahr 1992 auch für die Strafverteidigung seiner Mandanten tätig. Selbst Großverfahren von monatelanger Dauer wurden in den
vergangenen Jahren durchgefochten.
Gerade im Strafverfahren fühlt man sich den staatlichen Organen ausgeliefert. Hier sollte man sich vertrauensvoll eines Anwaltes als
Berater und Mittler bedienen.
Information im Strafverfahren ist vielleicht der wichtigste Faktor.
Sollten Sie eine Aufforderung der Polizei zur Vernehnung als Beschuldigter erhalten, so empfiehlt es sich vorher bereits anwaltlichen
Rat einzuholen, um abzuklären, ob der "Einladung" der Polizei nachgekommen wird, oder in diesem Stadium besser eine Berufung auf das Schweigerecht erfolgt.
Informationsquelle ersten Ranges: Die strafrechtliche Ermittlungsakte. Das Recht zur Einsichtnahme steht dem Beschuldigten persönlich nicht zu. Hierzu muss er sich eines Strafverteidgers bedienen. Einsicht gewährt die Staatsanwaltschaft vor Abschluss der Ermittlungen nach ihrem Ermessen, nach Abschluss der Ermittlungen muß sie Einsicht gewähren. Zum Ablauf des Ermittlungsverfahrens findet sich ein interessanter Beitrag unter folgendem link, für dessen Inhalt und dessen Richtigkeit allein der dortige Verfasser einsteht. http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=716 Wird man selbst einer Straftat beschuldigt, ist man in Gefahr aufgrund persönlicher Betroffenheit, die Sachlage nicht unvoreingenommen einschätzen zu können. Der Anwalt ist hier neutraler Berater und es ist nur zu empfehlen, sich dieser Hilfe auch zu bedienen. Der Strafverteidiger erhält die vollständige Ermittlungsakte und kann daher den Mandanten umfassend beraten, bevor er sich gegebenenfalls zur Sache äußert oder weitere Beweisermittlungen beantragt werden. |