Unterhalt

Der Rechtsanwalt hilft Ihnen bei der Bestimmung und Berechnung Ihres Unterhalts, auch unter Berücksichtigung der lokalen Rechtssprechnung.

 

Bis zur Scheidung wird bei Erfüllung der gesetlichen Voraussetzungen Trennungsunterhalt geschuldet.

Nach Scheidung der Ehe besteht bei Bedürftigkeit möglicherweise ebenfalls Anspruch auf Unterhalt. Sie sollten sich auf jeden Fall hier fachkundig beraten lassen, um Ihre Ansprüche zu wahren. Für einen kurzen Überblick nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link des Anbieters internetratgeber-recht.de. Für den Inhalt und dessen Richtigkeit ist allein der Verfasser von internetratgeber-recht.de verantwortlich. Eine anwaltliche Beratung, die die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt, kann hierdurch im allgemeinen nicht ersetzt werden.

http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_4.htm