Medizinrecht

Medizinrecht bzw. Arzthaftung ist eines der schwerpunktmäßig bearbeiteten Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Heinrich Weiler. Er vertritt sowohl Ärzte wie auch Patienten. Der Ehrenkodex verbietet ihm jedoch Patienten gegen Ärzte zu vertreten, die bereits einmal bei ihm Mandant waren. Sie brauchen somit Interessenkollisionen nicht befürchten.

 

Das Feld des Medizinrechts ist allerdings weit. Rechtsanwalt Weiler bearbeitet insoweit das Arzthaftungsrecht und Patientenrecht:

 

ärztlicher Behandlungsfehler

ärztlicher Aufklärungsfehler

Schmerzensgeld wegen ärztlichem Kunstfehler

Schadensersatz wegen ärztlichem Kunstfehler

 

Bei der Vertretung von geschädigten Patienten im Bereich der Arzthaftung ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des deutschen Prozeß- und Beweisrechts an den Patienten wie den Anwalt besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Der Anwalt selbst ist kein Arzt und somit fällt es ihm bei aller Erfahrung manchmal schwer, das "ärztliche Fachchinesisch" zu verstehen. Hier kommt der Tatsache Bedeutung zu, dass Herr Weiler einige Ärzte zu seinem Bekanntenkreis zählt, auch ist der Schwager von Rechtsanwalt Dr. Peer Arzt, sodass er Zugriff auf verständliches medizinisches Wissen hat. Aufgrund des deutschen Prozeßrechts reicht es nämlich nicht aus, lediglich das Behandlungsergebnis dem Gericht als Mißerfolg zu präsentieren. Es muss im Detail vorgetragen werden, worin der ärztliche Fehler begründet ist. Man kann auch nicht einfach ein Sachverständigengutachten bei Gericht beantragen. Es muss vielmehr jede Beweisfrage einzeln genannt werden, der Fehler gleichsam einem Pathologen seziert und vorgetragen werden, um die Basis für den Nachweis zu schaffen, dass ein ärztlicher Kunstfehler vorliegt.