Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Peer Familienrecht und Scheidung

Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Peer 06233-28797
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Rechtzeitige Orientierung in einer schwierigen Lebensphase. Nutzen Sie die Möglichkeit rechtzeitiger fachlich versierter rechtlicher Beratung im Familienrecht, damit Sie wissen, wo Sie stehen und gegebenfalls die Weichen richtig stellen können. Oft genügt bereits eine kurze anwaltliche Beratung von 1/2 Stunde und die hierfür anfallenden 99 € Anwaltsgebühren erhalten Sie im Falle der Beauftragung zur Scheidung angerechnet!

 

Wenn Sie einen Scheidungsanwalt suchen: Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Peer wird Sie mit seiner langen Erfahrung im Scheidungsrecht (über 20 Jahre) gerne auf diesem für Sie vermutlich schwierigen Weg Ihrer Scheidung und in allen Fragen des Familienrechts vertrauensvoll und professionell begleiten.

 

Eine Scheidung kann im allgemeinen erst nach einjähriger Trennung der Ehepartner erfolgen. Je nach Familiengericht kann die Scheidung jedoch bereits bis zu einem viertel Jahr vor Ablauf der Trennungszeit eingereicht, die Scheidung jedoch erst nach Ablauf ausgesprochen werden. In der Zwischenzeit kann die Scheidung vom Gericht bereits bearbeitet werden, insbesondere zur Vorbereitung des Versorgungsausgleichs.

Für das Scheidungsverfahren ist auch beim einverständlichen Wunsch beider Ehepartner, künftig getrennte Wege zu gehen, für die Scheidung mindestens ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Er kann nicht für beide Parteien tätig werden, sondern vertritt nur die Interessen der Partei, von der er beauftragt ist. Ein zweiter Anwalt muss in bestimmten Fällen beteiligt werden, wenn etwa eine Verzichtserklärung im Versorgungsausgleich oder ein Rechtsmittelverzicht abgegeben werden soll. Hierfür empfiehlt sich, für den Fall, dass man sich bereits außergerichtlich einig geworden ist, oft die kostengünstige Lösung, den nur kurz benötigen Anwalt für das begrenzte Mandant vom Gerichtsflur aus zu beauftragen.

 

Wenn Sie eine einverständliche Scheidung beabsichtigen,  und es geht einzig und um die Scheidung, so ist dies von sich aus bereits der schnellste Weg zum Scheidungsbeschluss. Sie können hier außergerichtlich zur weiteren Beschleunigung die Möglichkeiten der Telekommunikation nutzen. Ein klärendes kurzes Telefonat mit dem Anwalt klassisch oder per Videokonferenz, dann füllen Sie einfach das auf der Unterseite befindliche Scheidungsformular aus. Dazu noch den Fragebogen zum Versorgungsausgleich und die Vollmacht beigefügt - Der Scheidungsantrag wird dann noch am selben Tag eingereicht. Sollten Sie wegen der Kosten Verfahrenskostenhilfe beantragen wollen, dann bitte das Formular ebenfalls ausfüllen und beifügen (Sie finden es auf der Seite "Gebühren").