Fachgebiet Sorgerecht

Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Peer ist seit Jahren auch auf dem Rechtsgebiet der elterlichen Sorge erfolgreich tätig. 

 

Die elterliche Sorge wird gegenüber einem Elternteil im Rahmen oder als Folge einer Scheidung manchmal aus emotionalen Gründen in Frage gestellt, sachliche Gründe werden dabei  oft nur vorgeschoben.  Neben juristischer Fachkompetenz ist auch psychologisches Feingefühl und Verhandlungsgeschick gefragt, denn vorrangig zu einer gerichtlichen Entscheidung sollte zunächst versucht werden,  einen Ausgleich zwischen den Eltern außergerichtlich zu erzielen.


Vertrauen sich daher bei Problemen mit dem Sorgerecht der Erfahrung und den fachlichen Kenntnissen der Rechtsanwaltskanzlei 

Dr. Rüdiger Peer an.