Rechtsgebiet Umgangsrecht

Wenn das Verhältnis der Eltern vom Scheitern der Ehe belastet ist, wird leider oft genug das Umgangsrecht des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, zum Streitpunkt. 

Auch ein Elternteil, der kein Sorgerecht hat, kann Umgang mit deinem Kind fordern.

Aber auch andersherum besteht ein Umgangsrecht des Kindes mit Personen, die ihm besonders nahe stehen, so z.B. auch Großelten; Geschwister.

Gerade im Umgangsrecht reicht allein die Kenntnis des Gesetzes erfahrungsgemäß nicht immer aus. Erforderlich ist Erfahrung und psychologisches Gespür. Denn am besten ist natürlich, wenn eine Einigung der Eltern ohne Inanspruchnahme des Gerichts gelingt. Insofern sind vor allem die neuralgischen Punkte herauszuarbeiten. Wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, ist dennoch eine gute Portion Verhandlungsgeschick oft hilfreich, da auch vor Gericht eine einvernehmliche Regelung angestrebt, die gerichtliche Entscheidung dagegen letztes geeignetes Mittel, d.h. ultima ratio sein sollte.

 

 

 

Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Peer hat Erfahrung, wenn der Umgang eines Elternteils zum Konfliktfall wird.